Durchführung des Verfahrens

Sie reisen mit einem unserer Mitarbeiter von Deutschland nach England.
Wir und unser deutschsprachiger Anwalt bereiten für Sie in England vor:

- Wohnungsübernahme und Wohnsitznahme in England
- Bankkontoeröffnung bei einer engl. Großbank auf Ihren Namen
- Anmeldung bei den örtlichen Behörden
- Eintragung in das Wählerverzeichis
- Arbeitsvertragsabschluss und Meldung bei der zuständigen Behörde
- Erstellung des Insolvenzantrages durch unseren Rechtsanwalt zur Vorlage beim Gericht

Wir sind vor Ort behilflich bei der Anmietung eines Wohnraums, der Beantragung/Eröffnung eines Privatkontos und gründen ggf. eine Firma in der Rechtsform LTD, bei welcher Sie offiziell angestellt sind. Somit können Sie eine Sozialversicherungs-Nummer beantragen, welche die Glaubwürdigkeit des Verfahrens maßgeblich unterstützen wird.

Service und Betreuung in England und Deutschland werden durch einen deutschsprachigen Rechtsanwalt sowie einen professionellen Insolvenzberater sichergestellt. Diese können Sie jederzeit über eine extra dafür eingerichtete Hotline telefonisch erreichen und ggf. auch Termine für ein persönliches Gespräch vereinbaren.

Die Restschuldbefreiung muss in Deutschland anerkannt und erteilt werden, da das Urteil für alle EU-Mitgliedsstaaten rechtsgültig und verbindlich ist.

Alles weitere erledigen wir von YOFFI.NET und unser englischer Anwalt!